Willkommen!

Willkommen in Deutschland!!!

Hier ein paar Informationen zum Asyl und deinen Rechten in Deutschland.

Mit diesen Informationen die wir aus dem Internet, Broschüren und unseren Erfahrungen zusammengestellt haben, möchten wir dir helfen einen kleinen Überblick über die Bedingungen für Geflüchtete in Deutschland zu geben. Außerdem findest du einige Hinweise und Kontakte die dir vielleicht auf deinem Weg nützlich sein können. Natürlich ist jeder Fall individuell und manchmal sind bürokratische Verfahren schwer zu verstehen, lass Dich nicht entmutigen! Deine Situation ist schwierig, aber es gibt viele die dich unterstützen können und wollen.

Kein Mensch ist illegal! Wir wünschen dir viel Kraft und Erfolg! www.welcome2germany.wordpress.com

aktualisierte Version April 2016

Wie beantrage ich Asyl?

Der Asylantrag hat drei Hauptschritte. Als erstes solltest du dich bei einer Erstaufnahmeeinrichtung in dem Bundesland, in dem du dich befindest, registrieren. Du kannst auch zu jeder Polizeistation gehen, falls du nicht weißt, wo sich die Erstaufnahmeeinrichtung befindet. Du bekommst dann ein Zertifikat/Dokument, das bestätigt, dass du Asyl beantragt hast. Dieses Dokument heißt BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender), da jedoch das zugrundeliegende Gesetz gerade geändert wird, wird es bald Ankunftsnachweis heißen. Mach dir bewusst, dass du möglicherweise nicht dort bleiben kannst, wo du Asyl beantragt hast. Du kannst innerhalb von Deutschland überall hingeschickt werden. Du solltest die Behörden immer darüber informieren, wenn du irgendwo in Deutschland Familienmitglieder hast. Du hast das Recht, mit deinem Eheparnter oder deiner Ehepartnerin, deinen minderjährigen Kindern oder mit deinen Eltern (wenn du selbst minderjährig bist) zusammen zu leben. Zweitens musst du beim BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) einen Asylantrag stellen. Dort wirst du auch eine so genannte Aufenthaltsgestattung bekommen, das ist ein Dokument, das dir den legalen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht, bis endgültig über deinen Asylantrag entschieden wird.

Du wirst nach Angaben zu deiner Person gefragt und fotografiert werden, man wird deine Fingerabdrücke nehmen und dir Fragen stellen über dich und danach, wie du nach Deutschland gekommen bist. Diese Informationen werden möglicherweise für einen „Dublin“-Fall benutzt (das wird später noch erklärt). Deine Antworten werden aufgenommen und später wiederverwendet. Der letzte Schritt ist ein ausführliches Interview. Du wirst einen Brief mit dem Datum und der Uhrzeit bekommen. Manchmal kann es sein, dass du mehrere Wochen oder Monate auf den Termin warten musst.

Wie lange muss ich auf meine Papiere warten?

Es kann leider sehr lange dauern, bis endgültig entschieden wird; manchmal dauert es mehr als ein oder zwei Jahre. So lange bekommst du ein Papier (Aufenthaltsgenehmigung), das dir erlaubt für mehrere Monate zu bleiben, bis dein Antrag entschieden wurde.

Während der ersten 3 Monate deines laufenden Asylantrages, darfst du dich laut Gesetz nur innerhalb des Gebiets aufhalten, in dem du registriert bist.

Wenn dein Asylantrag abgelehnt wird, ist es möglich Einspruch einzulegen. Sobald du einen negativen Bescheid bekommst, musst du als erstes die letzte Seite des Begründungsschreibens überprüfen. Dort findest du Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten, die dir offen stehen. Dort wird auch stehen, wie viel Zeit du hast, um gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen. Bitte beachte, dass in manchen Fällen nur eine Woche Zeit ist, du musst also schnell sein! Du wirst die Entscheidung in einem gelben Umschlag bekommen, auf dem das Datum geschrieben steht, wann du den Brief erhalten hast. Bewahre also bitte den Umschlag auf und finde einen Anwalt, wenn dein Antrag abgelehnt wird.

Es gibt vier verschiedene positive Entscheidungen:

1) dir wird Asyl gewährt nach Art. 16a GG.

2) du wirst als Flüchtling anerkannt nach § 3 AsylG

3) du bekommst subsidiären Schutz (§ 4 AsylG)

4) es gibt andere Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen (Abschiebungsverbot, nach § 60 V, VII S.1 AufenthG).

All diese Entscheidungen ermöglichen dir den legalen Aufenthalt in Deutschland, aber es gibt einige Unterschiede. Es ist gut, einen Anwalt oder Berater zu fragen, wenn du die Entscheidung bekommst und nicht sicher bist, was es bedeutet.

Seit März 2016 gibt es auch Schnellverfahren, in denen die Entscheidung innerhalb einer Woche getroffen werden soll. Diese sind für Personen aus so genannten „sicheren Herkunftsländern“ (zur Zeit: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien) gedacht, deren Asylantrag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, oder für Personen, die ihre Ausweispapiere zerstören oder falsche Informationen über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit geben, ebenso wie Personen, die zum zweiten Mal in Deutschland einen Asylantrag stellen (Folgeantragssteller). Wenn für dich ein Schnellverfahren angefangen wird, musst du möglicherweise in ein spezielles Camp gehen. Wenn das BAMF nicht innerhalb einer Woche eine Entscheidung trifft, hast du das Recht auf ein normales Asylverfahren.

Bekomme ich ein Haus/ einer Unterkunft ?

Nachdem du dein Asyl bei der Polizei/ beim Amt beantragt hast, wirst du zu einem großen Gebäude gebracht, in dem Geflüchtete untergebracht sind, dem so genannten Erstaufnahmelager. Du musst leider dorthin gehen, wo sie dich hinschicken, das kann überall in Deutschland sein. In jedem Lager bekommst du ein Bett, etwas zu essen und etwas Geld. Es sollte sauber und sicher sein, aber das kann nicht immer gewährleistet werden. Wenn die Lebensbedingungen schlecht sind oder Du von den Angestellten und dem Sicherheitsdienst nicht mit Respekt behandelt wirst, hast du das Recht, dich zu beschweren. Mach Fotos, protokolliere deine Erfahrungen und wende dich an eine Organisation oder geh direkt an die Öffentlichkeit.

Dein Aufenthalt im Erstaufnahmelager kann von ein paar Tage bist zu 6 Monaten dauern. Offiziell darfst du während dieser Zeit das Gebiet/die Region, in dem du lebst, nicht verlassen. Danach wirst du zu einer anderen Unterkunft (Gemeinschaftsunterkunft) geschickt.

Du darfst dir leider nicht aussuchen wohin, aber du hast das Recht, mit deiner Familie zusammen zu wohnen (Kinder, Ehepartner, Eltern, wenn du minderjährig bist). Auch in der Gemeinschaftsunterkunft wirst du einen Schlafplatz und etwas Geld bekommen. Nach einer positiven Entscheidung vom BAMF bekommst du ein eigenes Zimmer und du kannst auch die Stadt wählen, in der du leben willst. Manchmal ist es während des Asylprozess für Familien oder Personen mit besonderen Bedürfnissen (medizinische oder psychologische Gründe) möglich, eine Wohnung zu mieten, die vom Sozialamt bezahlt wird.

Kann ich zur Schule gehen, um Deutsch zu lernen?

Sobald du eine positive Entscheidung vom BAMF bekommst, musst du beim “Jobcenter” Sozialhilfe beantragen. Das Formular dafür findest du im Internet. Nach dem Überprüfen deines Antrags wird das Jobcenter dir eine Bestätigung geben. Mit diesem Dokument kannst du zu bestimmten Deutschschulen gehen, um Deutsch zu lernen. Das Jobcenter wird die Kosten für die Schule übernehmen. Vielleicht musst du auch einen Integrationskurs machen, in dem du neben der deutschen Sprache auch noch weitere Dinge über Deutschland lernst. Personen aus Syrien, Irak, Eritrea und Iran können bereits während dem Asylverfahren einen Deutschkurs belegen, wenn sie nicht und die Dublin III-Regelung fallen. Wenn du keinen Deutschkurs machen kannst, da du immer noch auf die Entscheidung deines Asylantrag wartest oder abgelehnt wurdest, kannst du nach Deutschunterricht in deiner Umgebung suchen, der von Freiwilligen angeboten wird.

Kann ich in Deutschland arbeiten?

3 Monate nach dem Asylantrag kannst du eine Arbeitserlaubnis beantragen, indem du der Ausländerbehörde einen Arbeitsvertrag zeigst, den du mit einem Arbeitgeber ausgemacht hast. Du kannst dann für diese Arbeit eine Arbeitserlaubnis bekommen. Du bekommst die Arbeitserlaubnis aber nur, wenn keine andere Person, die Deutscher, Europäer oder Migrant mit bereits erteilter Aufenthaltserlaubnis ist, die gleiche Arbeit übernehmen kann. Nach 15 Monaten in Deutschland bekommst du eine normale Arbeitserlaubnis. Wenn du eine positive Entscheidung vom BAMF bekommst, darfst du sofort in jedem Job arbeiten, den du findest, und du kannst auch eine Ausbildung machen oder studieren. Mit Papieren bekommst du auch Geld (404 Euro, wenn du alleinstehend bist) und das Jobcenter wird für dein Zimmer oder deine Wohnung zahlen, solange du keine Arbeit hast.

Was ist, wenn ich zum Arzt muss?

Während der ersten 15 Monate hast du nur im Notfall Zugang zu ärztlicher Versorgung oder wenn du dringend Hilfe bei Schmerzen oder ernsten Probleme brauchst. Bevor du zum Arzt gehen kannst, brauchst du einen so genannten Krankenschein (Bescheinigung über eine Krankenversicherung) vom Sozialamt. In manchen Städten und Gemeinden bekommst du eine elektronische Gesundheits-Karte, die dir einen einfacheren Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht. Wenn du schwanger bist, kannst du während der Schwangerschaft ärztliche Kontrolluntersuchungen machen, wenn du dich aber entscheidest, die Schwangerschaft abzubrechen kannst du einen Schwangerschaftsabbruch im Krankenhaus oder Familienplanungszentrum machen lassen. In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 3 Monaten einer Schwangerschaft oder wegen spezieller medizinischer Gründe legal.

Was ist, wenn ich minderjährig (unter 18 Jahre) bin und ohne meine Familie bin?

Du bekommst einen Schlafplatz in einem Haus mit anderen minderjährigen Geflüchteten unter 18 Jahren. Dort werden Sozialarbeiter_innen sein, um dir zu helfen. Du bekommst auch Essen und etwas Geld. Du kannst zur Schule gehen, Deutsch lernen und eine Ausbildung machen. Du solltest die Möglichkeit bekommen, einen Beruf zu lernen und wenn du diese beendet hast, kannst du damit vielleicht einen Job finden. Wenn das BAMF positiv über deinen Asylantrag entscheidet, kannst du oder deine Familie ein Visum in der deutschen Botschaft beantragen, um nach Deutschland zu kommen.

Was ist mit meiner Familie?

Erst wenn du Asyl bekommen hast oder als Flüchtling anerkannt wurdest, haben dein Ehemann/ deine Ehefrau und deine Kinder das Recht, auch nach Deutschland zu kommen. Das wird Familienzusammenführung genannt. Da das Verfahren ziemlich kompliziert ist, ist es besser, du wendest dich an einen Anwalt oder an eine Organisation, die mit dem Ablauf vertraut ist. Personen, denen Asyl (nach Art. 16a GG) gewährt wurde oder die als Flüchtling (§ 3 AsylG) anerkannt wurden, können eine Familienzusammenführung beantragen. Du solltest dies innerhalb der ersten 3 Monate nach der Anerkennung tun. Wenn du die Familienzusammenführung später beantragst, musst du nachweisen, dass du genügend Geld hast, um den Lebensunterhalt deiner Familie zu sichern. Gehe zur Ausländerbehörde, um die Familienzusammenführung zu beantragen. Deine Familie muss zur deutschen Botschaft in ihrem Heimatland (oder dem Aufenthaltsland) gehen, um das Visum zu beantragen.

Personen mit Subsidiären Schutz müssen zwei Jahre warten, bis sie eine Familienzusammenführung beantragen können.

Was ist mit dem Interview/Anhörung?

Es ist sehr wichtig, dass du dich auf das Interview vorbereitest. Versuche vorher mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt/einer Anwältin zu sprechen. Gehe sicher, dass du deine Geschichte gut kennst. Bereite Daten und Details vorher vor, weil sie nach widersprüchlichen Aussagen in deiner Geschichte suchen werden.

Es ist gut, viele Details und genaue Angaben zu den Gründen, warum du dein Herkunftsland verlassen hast, zu geben. Gib möglichst viele Beweise dafür, dass dort dein Leben in Gefahr ist, du physische Verletzungen und unbegründete Festnahmen fürchten musst. Zum Beispiel: medizinische oder gerichtliche Berichte, Zeitungsartikel, Dokumente und Briefe, die belegen, dass du in Gefahr bist, Briefe, die zeigen, dass du Teil einer sozialen/religiösen/ politischen Gruppe bist, Haftbefehle etc.

Versuche zu zeigen, dass es auch zukünftig eine reale Gefahr für dich in deinem Herkunftsland existiert und dass du innerhalb dieses Landes keinen Schutz finden kannst. Es ist auch förderlich explizit anzugeben, warum du denkst, dass gerade Deutschland für deinen Schutz verantwortlich sein sollte und welche Zukunftsperspektiven du hier für dich siehst.

Nimm dir im Interview Zeit, frag nach einer Pause und wenn du eine Frage nicht verstehst, frag nochmal nach.

Versuche dich frei zu fühlen, alles ohne Scham zu sagen. Wenn du mit der Übersetzung ein Problem hast, kannst du es sagen. Frauen* können danach verlangen, von einer Frau* interviewt zu werden und nach einer weiblichen* Übersetzerin. Am Ende, unterzeichne das Protokoll nur, wenn du damit zufrieden bist und es keine Fehler enthält. Du kannst nach einer Kopie fragen. Wenn du mit dem Protokoll nicht zufrieden bist oder damit, wie das Interview verlief, sprich mit einem Anwalt/ einer Anwältin oder einer unterstützenden Organisation.

Mehr Details über Asyl

Dein Antrag wird dazu benutzt, um festzustellen, ob du bereits Verfolgung erleiden musstest oder ob dir Verfolgung droht, wenn du in dein Herkunftsland zurückgehst.

Als primäre Elemente von Verfolgung gelten Bedrohung des Lebens, physische Verletzungen und falsches Inhaftieren.

Andere Bedrohungen für dein Leben, deinen Körper oder deine Freiheit werden als Menschenrechtsverletzung, auf der Grundlage von Diskriminierung, Gefahr durch Krieg oder Bürgerkrieg und ernste Gesundheitsprobleme durch Krankheit. Du bekommst allerdings nur Asyl, wenn du verfolgt wirst aufgrund von ethnischen, religiösen oder politischen Gründen oder wegen deiner Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Zusammengefasst heißt das: Was ist in deinem Heimatland passiert? Und warum ist es ausgerechnet dir passiert?

Dublin III-Abkommen

Das Dublin III-Abkommen kann benutzt werden, um zu entscheiden, dass in ein anderes europäisches Land für dein Asylverfahren zuständig ist. Zum Beispiel, wenn du bereits in einem anderen Land registriert bist, oder Asyl beantragt hast, oder mit einem Visum eines anderen Landes gekommen bist, oder es einen Nachweis dafür gibt, dass du Zeit in einem anderen europäischen Land verbracht hast. Du kannst in dieses Land abgeschoben werden. Wenn du in Griechenland warst, wirst du nicht dorthin abgeschoben, aber dein Verfahren wird länger dauern. Du kannst gegen deine Abschiebung in ein anderes europäisches Land Widerspruch per Eilantrag einlegen, aber das musst du innerhalb einer Woche nach der Ankündigung der Abschiebung machen. In Wirklichkeit werden aber auch viele Personen, die brieflich darüber informiert wurden, dass sie unter das Dublin III-Abkommen fallen, nicht aus Deutschland abgeschoben. Dennoch solltest du dir Hilfe von einem Anwalt oder einer Organisation holen, wenn du einen solchen Brief bekommst. Ab dem Datum, an dem das Verfahren gegen dich eröffnet wird, haben die Behörden nur 6 Monate Zeit, um dich abzuschieben; andernfalls wird das Dublin-Verfahren wieder eingestellt. Wenn du für 18 Monate untertauchst, wird das Dublin-Verfahren auch eingestellt. Du solltest aber wissen, dass es die Chancen, Papiere zu bekommen, verschlechtern kann, wenn du untertauchst.

Was, wenn ich ein Opfer von Folter oder politischer Verfolgung bin?

Das solltest du ein deinem Interview, das darüber entscheidet, ob du Asyl bekommst oder nicht, deutlich machen. Es kann sehr schwierig sein, über Folter zu sprechen, aber es ist wichtig, dass du dies so früh wie möglich angibst.

Opfer von Folter sollten als gefährdete Menschen im EU-Asylprozess anerkannt werden. Sie werden eventuell auch anders behandelt, als andere Asylbewerber_innen (sie sollten zum Beispiel nicht verhaftet oder in Gewahrsam genommen werden).

Was ist, wenn ich eine Frau bin? (Trigger-Warnung!)

Manche Verfolgungen treffen fast nur auf Frauen zu und werden als Gründe für Asyl anerkannt: Zum Beispiel Vergewaltigung, Zwangssterilisation und Gesetze oder Bräuche in deinem Herkunftsort, die Frauen diskriminieren. Dazu gehören Bestrafungen für Ehebruch, Zwangsheirat, Genitalverstümmelungen oder wenn Gewalt gegen Frauen als Waffe in einem Konflikt eingesetzt wird. Du musst nachweisen, dass dein Land für diese Verfolgung verantwortlich ist oder dass dich die Gesetze des Landes nicht vor ihr schützen. Das deutsche Asylrecht erkennt es als politische Verfolgung an, wenn dir dein Herkunftsland nicht genug Schutz bietet.

Wenn manche Dinge schwer vor deiner Familie auszusprechen sind, kannst du dich auch alleine mit deiner Anwältin/ deinem Anwalt oder einer unterstützenden Organisation treffen.

Was ist, wenn ich lesbisch/schwul/bisexuell/trans*/inter*/queer (LSBTIQ) bin?

Manchmal ist es möglich Asyl zu beantragen, auf der Grundlage dessen, dass du LSBTIQ bist. Lesbische, Schwule, bisexuelle, Transgender oder intersexuelle Menschen werden laut der EU-Asylgesetzgebung als Menschen, die Verfolgung ausgesetzt sind, weil sie Teil einer bestimmten sozialen Gruppe sind, anerkannt. Du musst nachweisen, dass du in deinem Herkunftsland aufgrund deiner sexuellen Orientierung streng bestraft wirst. Möglicherweise wirst du nach spezifischen Dingen gefragt, zum Beispiel nach typischen Orten, an denen sich Personen wie du treffen. Ein_e LSBTIQ-Bewerber_in in Deutschland, die_der aus einem Land kommt, das Homosexualität kriminalisiert, muss nachweisen, dass die Bestrafung „unerträglich schwer und in jedem Sinne komplett unbegründet“ ist. Versuche, vor dem Interview mit einem Anwalt/einer Anwältin oder einer Organisation zu sprechen, die damit vertraut ist, Personen auf das Interview vorzubereiten.

Was passiert, wenn ich Asyl gewährt bekomme?

Sobald positiv über deinen Asylantrag entschieden wurde, bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis (bis zu 3 Jahre, abhängig von deinem Status). Mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland ist es möglich, an kostenlosen Deutschkursen teilzunehmen, um die Chancen auf eine Arbeit zu verbessern. Du bekommst Sozialleistungen, vom Jobcenter, bis es dir möglich ist, für dich selbst zu sorgen. Du kannst in andere Länder reisen, aber nicht dauerhaft dort leben oder arbeiten. Des weiteren kannst du nicht in dein Herkunftsland reisen, da du sonst sofort deine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland verlierst.

Ist es möglich, für immer in Deutschland zu bleiben?

Das hängt von der Art von Aufenthaltsstatus ab, den du bekommst und von der Situation in dem Land, aus dem du gekommen bist. Wenn du Asyl (nach Art. 16a GG) bekommst oder als Flüchtling anerkannt wirst (§ 3 AsylG), bekommst du eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre mit allen Rechten. Nach 3 Jahren bekommst du eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, wenn die Gründe, aus denen du dein Heimatland verlassen hast, immer noch bestehen, und wenn du in der Zwischenzeit nicht in dein Heimatland gereist bist. Diese Aufenthaltserlaubnis gilt für immer und du kannst damit auch in dein Land zurückreisen. Die Aufenthaltserlaubnis kann dir nur entzogen werden, wenn du schwerwiegende Verbrechen begehst oder Deutschland länger als 6 Monate ohne Zustimmung der Ausländerbehörde verlässt. Bei Subsidiärem Schutz bekommst du eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr und danach für 2 Jahre. Du kannst diese Aufenthaltserlaubnis immer wieder verlängern, solange der Grund für deinen Schutz besteht (zum Beispiel Bürgerkrieg,…). Wenn du vom BAMF den niedrigsten Schutzstatus bekommst, was Abschiebungsverbot genannt wird (nach § 60 V, VII S.1 AufenthG), erhältst du normalerweise auch eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Gründe, die eine Abschiebung verhindern, wahrscheinlich länger bestehen werden. Wenn du 5 Jahre mit Aufenthaltsgenehmigung legal in Deutschland gelebt und 60-mal monatlich in die Rentenkasse eingezahlt hast, kannst du (wie jeder Ausländer) eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Nach 6 oder 8 Jahren mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland kannst du eine Einbürgerung beantragen und einen deutschen Pass bekommen. Du musst jedoch nachweisen, dass du gute Deutschkenntnisse hast, dich mit dem politischen System in Deutschland auskennst und ein Einkommen hast.

Was passiert, wenn ich kein Asyl oder keinen Schutz bekomme?

Wenn dein Asylantrag abgelehnt, wird dir dies vom BAMF mitgeteilt. Es ist möglich, Widerspruch einzulegen, aber das musst du innerhalb einer Woche tun. Widerspruch einlegen kannst du schriftlich oder indem du zum Gericht gehst und mündlich bei der so genannten Rechtsantragsstelle Widerspruch einlegst. Informationen zu dem Vorgehen wirst du auf der letzten Seite des Ablehnungsbescheids (der Brief mit der negativen Entscheidung) finden. Zum Gericht zu gehen ist kostenlos. Wenn du einen Anwalt/eine Anwältin willst, musst du allerdings selbst eine finden. Dein Anwalt/Anwältin kann versuchen, finanzielle Prozesshilfe zu beantragen.

Eine sogenannte Duldung meint, dass dein Asylantrag abgelehnt ist, aber die momentane Situation in deinem Heimatland oder humanitäre Gründe (wie z.B. eine gesundheitliche Behandlung) es unmöglich machen, dass du zurückkehrst. Das ist eine Kurzzeitregelungen für ein paar Wochen, kann aber auf mehrere Jahre verlängert werden. Gesetzlich ist es dir erlaubt zu arbeiten, aber leider häufig sehr schwierig etwas zu finden. Es ist jedoch möglich eine Ausbildung/ ein Training für einen Job zu bekommen.

Wenn du für 18 Monate nicht abgeschoben werden kannst und dies nicht deine Schuld ist, kannst du eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Auch wenn die Chancen Asyl zu bekommen schlecht stehen, kannst du trotzdem eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn du eine Person mit europäischem Pass heiratest. Du brauchst unter anderem einen gültigen Pass, eine Geburtsurkunde und eine Bestätigung, dass du nicht bereits verheiratet bist, sowie eine Übersetzung aller Dokumente. Dann kannst du einen Termin beim Standesamt ausmachen, dem Amt, bei dem zivile Ehen geschlossen werden. Dieser Prozess kann sehr lange dauern. Nach der Hochzeit musst du möglicherweise das Land verlassen und bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland ein Visum beantragen. Es ist sehr wichtig, mit dem Heiratsverfahren so früh wie möglich anzufangen (möglichst bevor du eine negative Entscheidung vom BAMF bekommst) und mit einem Anwalt/einer Anwältin oder eine/r Berater/in zu sprechen und eine Gruppe, die dich unterstützt, in deinem Umfeld zu haben.

Wenn du ein Kind hast, das die deutsche Staatsbürgerschaft hat oder eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis und mindestens 8 Jahre in Deutschland lebt, kannst du auch eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Um offiziell als Vater eines Kindes anerkannt zu werden, musst du zu einem Notar gehen und Vaterschaftsanerkennung durchführen lassen. Beide Elternteile müssen dieses Dokument unterschreiben und eine kleine Gebühr zahlen. Ein biologischer Nachweis der Vaterschaft wird nicht benötigt. Wenn du als Frau in Deutschland ein Kind zur Welt bringst, kannst du auf die gleiche Weise deinen Partner (mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis) als Vater anerkennen lassen. Auch hierfür ist kein biologischer Nachweis nötig.

Da Familien in Deutschland durch das Gesetz besonders geschützt werden, können dir diese beiden Möglichkeiten helfen, Papieren zu bekommen. Nimm Kontakt zu einem Anwalt/ einer Anwältin oder einer Organisation auf, um weitere Möglichkeiten in Bezug auf Familie, Kinder und Heirat zu besprechen.

Was ist Kirchenasyl?

Eine seltene und schwierige Option ist, Kirchenasyl zu bekommen. Das bedeutet, dass man zu einer Kirchengemeinde gehen muss und den Priester überzeugen muss, dass man humanitäre Unterstützung benötigt. Der Priester muss dann den Kirchenrat überzeugen, dich zu unterstützen. Wenn du ohne Papiere “illegal” in Deutschland bist, ist dies eine Möglichkeit, sollte der Staat versuchen, dich als Dublin-Fall abzuschieben, oder wenn dein Asylantrag fälschlicherweise abgelehnt wurde. Kirchenasyl funktioniert aber meistens nur bei Personen mit sehr dramatischen Geschichten oder in besonders schwierigen Situationen. Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass Kirchenasyl dir KEINE Papiere gibt, sondern nur Zeit.

Was ist, wenn meine Papiere kontrolliert werden?

In Deutschland hat die Polizei das Recht dazu, dich in der Straße anzuhalten und nach deinen Identifikations-Papieren zu fragen. Wenn du sie nicht dabei hast, können sie dich mit zur Polizeistation nehmen, um herauszufinden, wer du bist. Die Polizei kann dich dafür bis zu Ende des folgenden Tages, das heißt nicht länger als 48 Stunden, auf der Polizeistation behalten.

Was passiert, wenn ich verhaftet werde?

Du solltest bei der Festnahme über deine Rechte aufgeklärt werden. Wenn du kein Deutsch sprichst, muss dir ein_e Übersetzer_in erklären, was deine Rechte sind. Frage danach! Anschließend wirst du aufgefordert, ein Dokument zu unterschreiben, das bestätigt, dass du über deine Rechte aufgeklärt wurdest. Du hast z.B. das Recht kostenlos nach Übersetzung zu verlangen, einen Anruf zu machen und einen Arzt_eine Ärztin und einen Anwalt_Anwältin zu sehen. Möglicherweise wird auch deine Botschaft informiert, wenn du kein Asylsuchender oder Geflüchteter bist.

Wie kann ich hier ohne Aufenthaltserlaubnis leben?

Einige Menschen leben ohne Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Manche erhalten unter der Hand eine Arbeit in Deutschland. Andere hatten mal eine Aufenthaltserlaubnis, aber haben diese wieder verloren. Es gibt auch Menschen, die sich verstecken, nachdem ihr Asylantrag abgelehnt wurde. „Verstecken“ bedeutet, nicht zurück zur Unterkunft zu gehen und sicherzustellen, dass die anderen dort nicht wissen, wo du lebst. Personen, die sich verstecken, sind sehr auf ihr soziales Umfeld angewiesen. Die Lebensbedingungen von Personen, die illegalisiert werden, sind hart, da sie keinen Anspruch auf soziale Sicherung haben wie medizinische Hilfe. Es gibt jedoch einige Organisationen, die Personen ohne Papiere medizinisch versorgen. Vielleicht ist es auch möglich, Arbeit zu finden, aber illegale Arbeiter_innen können von ihrem_r Arbeitgeber_in ausgenutzt werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, der offiziellen Aufforderung, Deutschland zu verlassen, nicht Folge zu leisten und versteckt in Deutschland zu bleiben. Die Polizei wird nicht aktiv nach dir suchen, aber wenn dein Ausweis kontrolliert wird, zum Beispiel auf der Straße durch die Polizei oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, kannst du festgenommen und abgeschoben werden. Wenn du von der Polizei festgenommen wirst, kannst du mit einer Geldstrafe oder Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft werden. Wenn du dich dafür entscheidest, illegalisiert in Deutschland zu bleiben, kann es hilfreich sein, eine Organisation zur Unterstützung zu kontaktieren.

Mehr Informationen hier: www.w2eu.info

Nützliche Kontakte in und um Berlin

Deine Situation ist sehr schwierig, aber bitte hör nicht auf, für deine Rechte zu kämpfen! Viele Personen sind solidarisch mit dir und wollen dich unterstützen. Kontakt mit Organisationen zu haben und sich mit Gruppen oder Individuen zu verbinden, kann sehr hilfreich sein!


Beratung und Information

KUB – Informationszentrum, Beratung in vielen Sprachen, Treffen, rechtliche Unterstützung 

Telefon. 030 -614 94 00, 030 – 614 94 04, 030 531 42 119
Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr (möglichst früh kommen)
Albanisch, Arabisch, Englisch Farsi, Türkisch, Serbo-Kroatisch, Kurdisch
Adresse: Oranienstr. 159, 10969 Berlin (die nächste U-Bahn Station ist Moritzplatz)

Website auf vielen Sprachen mit vielen Informationen:

http://www.kub-berlin.org/ E-Mail: kontakt@kub-berlin.


Al Muntada – Für Menschen aus arabischen Regionen
Telefon. 030 – 68 24 77 19
Sprechzeiten: Di. 10 – 13 Uhr und Do 14 – 17 Uhr

Adresse: Morusstr. 18 A, Neukölln, 12053 Berlin
E-Mail:
almuntada@diakoniewerk-simeon.de

Asyl in der Kirche Berlin – Rechtsberatung
Telefon: 030 – 69598525

Adresse:Zossener Straße 65, 10961 Berlin

E-Mail: info@kirchenasyl-berlin.de

http://www.kirchenasyl-berlin.de/


Beratungstelle für Migrantinnen und Migranten von Arbeit und Leben
Telefon: 030 – 5130 192 11

Adresse: Keithstraße 1-3, 10787 Berlin

E-Mail: bildung@berlin.arbeitundleben.de

http://www.berlin.arbeitundleben.de/kontakt.html

Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin

Telefon: 030 – 62 98 15 30

Sprechzeiten: Mo11-14 Uhr, Di und Mi 10-13 Uhr, Do 13-15 Uhr, Fr nur nach Vereinbarung

Adresse: Reutherstr. 52, Neukölln, 12047 Berlin

E-Mail: VereinIranischerFluechtlinge@gmx.de

http://iprberlin.com/fa/

Nevenda Kurdi – Sozial- und Rechtsberatung für Geflüchtete auf Kurdisch, Türkisch, Arabisch
Telefon: 030 – 615 90 92

Sprechzeiten: Mo, Di, Do, Fr 10-16 Uhr
Adresse: Dresdenerstr. 8, 10999 Berlin

E-Mail: KurdischesZentrum@gmx.net

http://www.kurdisches-zentrum.de/kontakt.html

Flüchtlingsrat Berlin -Beratung
Telefon.: (0 30) 2 43 44 57 62

Sprechzeiten: Mo, Di, Mi 10-16 Uhr, Do 14-18 Uhr, Fr 10-14 Uhr

Adresse: Georgenkirchstr. 69-70 ,10249 Berlin
E-Mail:
buero@fluechtlingsrat-berlin.de

www.fluechtlingsrat-berlin.de

Sie haben viele Kontakte zu Rechstberatung und Unterstützernetzwerken in deiner Umgebung. Hier ist die Adressenliste: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/arbeitshilfen/adrflueberatung.pdf

Migrationsrat Berlin-Brandenburg – Informationen über Rechte von Migrant-innen

Telefon: (Büro) 030 – 61658755 und Telefon (Beratung): 030 – 60031139

Adresse: Oranienstr. 34, 10999 (U1/ U8 U Kottbusser Tor, M29 Adalbertstr/Oranienstr)

E-Mail: info@mrbb.de

PRO ASYL – Unabhängige Menschenrechtsorganisation für Asyl I

Telefon: 069 24 23 14 20 (Mo-Fr 10-12 und 14-16 Uhr)

E-Mail: proasyl@proasyl.de

Website auf Englisch und Deutsch: www.proasyl.de

Eine Webseite mit vielen Informationen und Links: http://www.flamingo-berlin.org

Welcome2europe – viele Kontakte für ganz Deutschland: http://w2eu.info/germany.en/articles/germany-contacts.en.html


Beratung zum Jobcenter

Hartzerroller im Südblock-Cafe – Beratung über Unterstützung durch das Jobcenter

Adresse: Südblock Admiralstr. 1-2, in der Nähe des Kottbusser Tor

jeden Dienstag um 10 Uhr, in Englisch und Deutsch

http://www.hartzerroller.de/

Basta in der Scherer 8 – Beratung über Unterstützung durch das Jobcenter

Adresse: Schererstr 8, 13347 Berlin (S+U Wedding (U6, Ringbahn), U Nauener Platz (U9))

Sprechzeiten: Di 14-17 Uhr (Englisch, Deutsch, Italienisch, Deutsche Gebärdensprache), Mi 10-13 Uhr (Englisch, Deutsch, Spanisch), Do 15-18 Uhr (Englisch, Deutsch, Rumänisch, Deutsche Gebärdensprache)

E-Mail: solidarisch-begleiten@riseup.net

http://basta.blogsport.eu/en/

Übersetzungen von Formularen vom Jobcenter und anderen bürokratischen Einrichtungen sowie andere Anträge, zum Beispiel Kindergeld

http://www.kub-berlin.org/formularprojekt/en/


Unbegleitete Geflüchtete unter 18 Jahren

AKINDA – Unterstützung und Begleitung von unbegleiteten Geflüchteten
Telefon: 030 – 32 70 93 40

Sprechzeiten: Di 15-19 Uhr, Mi 10-13 Uhr, Fr 10-13 Uhr

Adresse: Paulsenstr. 55-56, 12163 Berlin

E-Mail: akinda@xenion.org

Website: http://xenion.org/angebote/akinda/ , http://www.akinda-berlin.org

Alafia Geflüchtete Kinder unterstützen
Telefon: 030 – 45 60 64 16

Adresse: Groningerstr. 4, 13347 Berlin

E-Mail: bouedibela@onlinehome.de

http://www.alafia-kinderrechte.de/deutschland/

BBZ – Sozial- und Rechtsberatung für junge Geflüchtete (im Alter von 14-27)
Telefon: 030 666 407 20, 030 666 407 21

Sprechzeiten: Mo 11-17 Uhr oder nach Vereinbarung

Adresse: Turmstr. 72, 4. Stock, 10551 Berlin

E-Mail: s.muy@kommmitbbz.de a.guengoer@bbzberlin.de

http://www.bbzberlin.de/


Frauen
S.U.S.I. Interkulturelles Frauenzentrum – Gesundheit, psychologische und soziale Unterstützung
Unterstützung für Frauen auf Französisch, Russisch, Polnisch, Farsi, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Englisch und Vietnamesisch.

Telefon: 030 78 95 93 94

Psychologische Beratung: susipsychologie@aol.com 030 78 95 93 96

Sozialberatung: susisoziales@aol.com 030 28 87 95 11

Sprechzeiten: Mo/Mi/Fr 10-16 Uhr

Adresse: Innsbrucker Straße 58, 3. Stock

Email: susifrz@aol.com

http://www.susi-frauen-zentrum.com/ https://www.facebook.com/susi.frauenzentrum

SOLWODI – Solidarität mit fFrauen in Notlagen
Beratung für Betroffene von Menschenhandel, Gewalt und Zwangsheirat
Telefon: 030 – 81 00 11 70

Adresse: Kranoldstr. 24 , 12051 Berlin

E-Mail: berlin@solwodi.de

http://www.solwodi.de/791.0.html

BIG Hotline – Hilfe für Frauen und Kinder als Betroffene von häuslicher Gewalt

Telefon.: 030 – 61 10 30 0. 24 Stunden am Tag telefonisch erreichbar

E-Mail: mail@big-hotline.de

http://www.big-hotline.de

Al Nadi – Treffen, Beratung und Kurse für arabische Frauen

Telefon: 030 – 85 20 60 2. Sprachen: Arabisch und Deutsch

Sprechzeiten: Montag bis Freitg 9.30 – 16 Uhr

Adresse: Rheinstrasse 53-54.

Ban Ying – Hilfe für Frauen, die Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel erlebt haben
Telefon: 030 440 63 73 oder 030 440 63 74

Adresse: Anklamer Str. 38, 10115 Berlin
E-Mail:
info@ban-ying.de oder beratung@ban-ying.de

www.ban-ying.de

BAIP – Beratung für Afrikanische Frauen
Telefon: 030 – 62 72 93 30

Adresse: Karl-Marx-Str. 42, 12043 Berlin

TIO – Treffen, Information, Trainung
Beratung: Tel. 030 612 20 50 , Adresse: Köpenicker Str. 9 B, 10997 Berlin

Treffen und Information: Tel. 030 624 10 11, Reuterstr. 78, 12053 Berlin
E-Mail: Tio-ev@gmx.de
tio-qualifizierungsprojekt@t-online.de

Website: www.tio-berlin.de

The International Women’s Space

Telefon: 0049 152 1485 5720

Treffen mittwochs im Stadtteilbüro Friedrichshain, Warschauerstr 23, 10243 Berlin

E-Mail: internationalwomenspace@riseup.net

https://iwspace.wordpress.com/

Liste mit Notunterkünften, Hilfe für Vergewaltigungsopfer, Anlaufstellen und Organisationen für migrantische Frauen:

http://www.interkulturelle-initiative.de/de_DE/oeffentlichkeit/kooperation


Schwule und Lesben/ LSBTQI

LesMigraS – Bratung, Unterstützung und Selbst-Empowerment für lesbische/bisexuelle Migrantinnen, Schwarze Lesben, Trans*-Personen
Telefon: 030 21 91 50 90

Sprechzeiten: Mo 14-19 Uhr, Di 10-19 Uhr, Mi 14-17 Uhr, Do 14-19 Uhr, Fr 14-17 Uhr

Adresse: Kulmer Straße 20a, 10783 Berlin

E-Mail: info@lesmigras.de

Website:http://www.lesmigras.de/

MILES des LSVD Berlin – Hilfe und Rechtsberatung für Einzelpersonen und Familien

Telefon: 030 – 22 50 22 15

Sprechzeiten: Di 10-18 Uhr, (Termin ausmachen)

Adresse: Kleiststraße 35, 10787 Berlin

E-Mail: miles@blsb.de , berlin@lsvd.de

Website: https://berlin.lsvd.de/projekte/miles/

Unterstützung, Beratung und Treffpunkt für queere Geflüchtete

Adresse: Schwulenberatung,Cafe Kuchus, Wilhelmstraße 115, 10963 Berlin-Kreuzberg

Sprechzeiten: Di & Fr 14-18 Uhr, in Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch

E-Mail: refugees@schwulenberatungberlin.de

https://www.schwulenberatungberlin.de/wir-helfen/queere-fluchtlinge/


Gesundheit

Malteser Migranten Medizin – Arztpraxis für Menschen ohne Krankenversicherung

Telefon: 030 82 72 26 00

Adresse: Aachener Str. 12, 10713 Berlin-Wilmersdorf, Anfahrt: U- & S-Bahn: Heidelberger Platz, Bus 101: Paretzer Straße, Bus 249: Brabanter Platz

Sprechzeiten: Di, Mi, Fr 9-15 Uhr

E-Mail: MMMedizin@malteser-berlin.de

http://www.malteser-migranten-medizin.de/mmm-vor-ort/berlin.html

Büro für Medizinische Flüchtlingshilfe – Medizinische Unterstützung für Menschen ohne Papiere
Telefon: 030. 69 46 746

Adresse: Mehringhof, Gneisenaustr. 2A, Hinterhof, Aufgang 3, 2. Stock, Berlin-Kreuzberg, U-Bahnhof Mehringdamm U6/ U7
Sprechzeiten: Mo und Do16.30 bis 18.30 Uhr

E-Mail: info@medibuero.de

Website: www.medibuero.de

BzFO – Hilfe für Menschen, die Folter erlebt haben

Tel: (030) 30 39 06 -0

Sprechzeiten: Do 14-15 Uhr

E-Mail: mail@bzfo.de

Website: http://www.bzfo.de/homeen.html

Xenion- psychosoziale Unterstützung für Menschen, die politische Verfolgung erlebt haben

Telefon: 030 323 29 33

Sprechzeiten: Mo-Do, 10-12 Uhr

Adresse: Paulsenstr. 55-56, 12163 Berlin
E-Mail:
info@xenion.org

Website: http://xenion.org


Sprache

Sprachführer für Geflüchtete mit nützlichen Wörtern und Sätzen http://www.refugeephrasebook.de/

Gratis Deutschkurse und Tandem-Partner_innen im KUB

Telefon: 030 614 94 00

Adresse: KUB, Oranienstr. 159, 10969 Berlin

E-Mail: kontakt@kub.berlin.org

http://www.kub-berlin.org/index.php/en/german-classes/164-german-courses

Netzwerk für kostenlose Deutschkurse für Geflüchtete in Berlin (inklusive Kurse nur für Frauen und Kurse mit Kinderbetreuung)

http://www.netzwerk-deutschkurse-fuer-alle.de/course-overview/


Politische Kontakte

Arbeitskreis Undokumentiertes Arbeiten Berlin
Tel. 0049-30-88 66 56 22

Email: ak-undokumentierte-arbeit.berlin@verdi.org

Karawane – Für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen: Selbstorganisation für Geflüchtete und Migrant_innen

www.thecaravan.org

O-Platz Refugee Movement

http://oplatz.net/

The Voice Refugee Forum – Netzwerk von Initiativen in Deutschland, die gegen Abschiebung, Isolation in Lagern, Diskriminierung und soziale Ausgrenzung kämpfen

Telefon (Berlin): 0049-(0)1708788124

E-Mail: thevoiceforum@gmx.de

http://www.thevoiceforum.org,

Für Spenden- oder Soli-Veranstaltungen und politische Aktionen der linken Szene:

https://stressfaktor.squat.net/termine.php

Für Mahlzeiten auf Spendenbasis:

https://stressfaktor.squat.net/kuefa.php?day=all


Verschiedenes

Start with a Friend: Diese Website verbindet Geflüchtete mit Menschen in Berlin, die Menschen unterstützen und mit Bürokratie/ Verwaltung und dem Start eines neuen Lebens helfen wollen:

http://www.start-with-a-friend.de/refugees

Dusche und Kleiderwaschen

HeileHaus, Waldemarstr 36, 10999 Berlin

Mo-Fr von 11-17 Uhr (Mo & Mi nur Männer, Di & Do nur Frauen, Fr gemischt)

Suche nach vermissten Familienangehörigen:

https://www.facebook.com/searchandfindrefugees

http://familylinks.icrc.org/europe/en/Pages/home.aspx

Informationen über Schutzehe in Englisch, Französisch, Deutsch, Russisch, Türkisch, Serbo-Kroatisch

http://www.schutzehe.com/ 

Schlafplatz – ein Projekt, das Geflüchtete, die ein Zimmer suchen, mit Wohngemeinschaften, die ein leeres Zimmer haben, verbindet 
Telefon: 0176 – 37 32 54 99

E-Mail: schlafplatzorga@gmail.com

https://www.facebook.com/schlafplatzorga/

Watch the Med – Notfalltelefon

Telefon: +334 86 51 71 61 www.facebook.com/watchthemed.alarmphone

Wenn deine Freund_innen oder deine Familie nach Europa reisen werden, bitte gib ihnen unsere Notfall-Nummer. Wir sind 24 Stunden für Menschen in Seenot erreichbar.

Liste von Notunterkünften, Nachtcafes, Tageseinrichtungen, Suppenküchen, medizinische Hilfe und Beratung:

http://www.kaeltehilfe-berlin.de/PDFs/KH_Wegweiser%202015_2016.pdf

 

Leave a comment